Praxis für Kleintiere |
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Service Info |
Die neue GOTDie neue Gebührenordnung für Tierärzte vom 30. Juni 2008 und das Merkblatt der Bundestierärtzekammer
Die tierärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet, einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung.
Jeder Tierarzt ist Mitglied der Tierärztekammer und daher ist diese Verordnung für alle Tierärzte bindend.
Die Rechnung / Quittung besteht zumeist aus mehreren Posten. Wir unterscheiden hier im wesentlichen nach vier Merkmalen:
Hier bieten wir ihnen den Download des Merkblattes der Bundestierärztekammer an. Die Gebührenordnung können Sie in unserer Praxis einsehen oder hier als PDF Datei studieren. Anja Kömpel Zuletzt aktualisiert 17.07.2008
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