
Der neue EU Heimtierausweis
Ab dem 1.10.2004 ist für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen dieser Heimtierausweis
vorgeschrieben. Jeder Ausweis hat eine individuelle Nummer und muss auch die Kennzeichnungsnummer
des Tieres (Tätowierung oder Transponder) enthalten. Die weiteren Angaben im Heimtierausweis
entsprechen weitgehend denen im bisherigen Impfausweis; zusätzlich gibt es eine Bescheinigung
über Gesundheit und Reisefähigkeit des Tieres und (nur für einige Länder erforderlich)
Bescheinigungen über eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken sowie über eine serologische
Untersuchung auf Tollwutantikörper. Außerdem ist Platz vorhanden für ein Foto des
Tieres (freiwillig).
Wir können Ihnen diesen Heimtierausweis bei der nächsten Impfung ausstellen. Für weitere
Fragen zu den Reisebestimmungen beraten wir Sie gerne.
Ihre Tierarztpraxis Kömpel